Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? Aktuelle Definition + Erläuterungen dazu: siehe Wikipedia
Gesetzliche Regelung in Europa
Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als EG-Richtlinie 93/13 weitgehend in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. Daher darf man als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz allen EU-Ländern ähnliche (wenn auch nicht identische) Beschränkungen bestehen. Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.
Die Schweiz hat am 17. Juni 2011 nach jahrzehntelangem Streit in Rechtslehre und Politik eine im Grundsatz mit der europäischen Regelung vergleichbare Lösung beschlossen. Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde entsprechend revidiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind im Rechtswesen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei (dem Vertragspartner) bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Allgemeines
Für die Charakterisierung als AGB ist es gleichgültig, ob die Vertragsbestimmungen in einem getrennten Dokument (umgangssprachlich „Kleingedrucktes“ oder „Vertragsbedingungen“ genannt) oder im Hauptdokument selbst stehen. Ebenso ist es für die Qualifizierung als allgemeine Geschäftsbedingungen ohne Bedeutung, welche Schriftart sie haben und welche Form der Vertrag hat“ (§ 305 Abs. 1 BGB).
Das Merkmal „für eine Vielzahl von Verträgen“ ist erfüllt, wenn die Vertragsbestimmungen für mindestens drei Verträge oder für eine unbestimmte Anzahl von Verträgen gelten sollen. Verwenden Unternehmen Vertragsbedingungen gegenüber Verbrauchern, unterliegen diese bereits beim ersten Mal der gerichtlichen Kontrolle. Auch im Arbeitsrecht sind die Regelungen anwendbar, soweit die dort geltenden Besonderheiten beachtet werden.